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Düsseldorf
Zuletzt aktualisiert am    04.07.2014               
Schallschutz

>>  Eilige Terminsache  <<  
Stichtag:
Montag, 07.07.2014 24:00 Uhr


Dann endet der Rechtsanspruch auf Erstattung von
Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des Düsseldorfer
Flughafens auf Grundlage der aktuellen
Genehmigung vom 09.11.2005 !

Deshalb ab sofort:

1.  Anträge mit dem deutlichen Zusatz im Briefkopf
     versehen:
     "Per Fax vorab an: 0211-4216666"
     und per FAX an Flughafen senden.

     und

2.   so schnell wie möglich per Einschreiben-Rückschein
      an die Flughafengesellschaft schicken + Kopie an
      Genehmigungsbehörde.

Meldungen an uns über die von Ihnen gestellten Anträge,
sowie weitergehende Informationen auch hinsichtlich der
Sie erreichenden Rückantworten sind dringend erbeten
und ausdrücklich erwünscht!

Diese richten Sie bitte an:

Heimat- u. Bürgerverein Lohausen/Stockum e.V.
Frau Dr. G.Elwakil
Im Lohauser Feld 49
40474 Düsseldorf
Telefon:    432966

E-Mail: elwakilhbv@web.de
oder an
E-Mail: webmaster@flughafen-forum.de

KONTAKTIEREN SIE UNS ÜBER DIESEN LINK, WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER UND VERSORGEN SIE MIT INFORMATIONEN !


Voraussetzung für den Anspruch:
Das Wohngebäude muß
vor dem 04.03.1974,
bezüglich des Nachtschutzgebietes
vor dem 09.11.2005 errichtet oder bauaufsichtlich
genehmigt worden sein !

Erstattungsanträge für Schallschutzmaßnahmen auf
Grundlage der Genehmigung vom 09. November 2005
(II A 2 - 31 - 21 3 / III DL)

Die Schutzziele unter 9.1 und 9.2


Fristgerechter Antrag:
Nur noch möglich bis zum    Stichtag: 07. Juli 2014    24:00 Uhr

Lesen Sie den Flyer sorgfältig durch und handeln Sie erst dann!

Achtung: Verwenden Sie   NICHT   die vom Flughafen angebotenen Formulare !!!


VORGEHEN:

1. Stellen Sie anhand der folgenden drei Lärmkonturenkarten fest, in
welchen Schutzbereichen Ihre Immobilie gelegen ist:


Selbst wenn Ihre Immobilie außerhalb der Konturen gelegen ist, können Sie trotzdem
anspruchsberechtigt sein!

Der hierfür zu erbringende Einzel-Nachweis geht zuerst einmal zu Ihren Lasten, wird
jedoch durch die FDG erstattet, sofern sich Ihr Anspruch als berechtigt herausstellt.
Merkblatt zum Einzelfallnachweis
Insbesondere wenn Sie sich knapp außerhalb der betreffenden Kontur befinden,
sollten Sie einen Antrag stellen, um Ihre Ansprüche noch rechtzeitig abzusichern.
Sie können überhaupt nichts dabei verlieren, ggfls. jedoch eine Menge gewinnen !

Straßenverzeichnisse:
2. Stellen Sie nun fest, welcher Antrag für Sie in Frage kommt :

Wenn Sie bisher noch keinen Antrag gestellt haben !

Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, dieser jedoch noch nicht
abgewickelt ist !
Wenn Ihr Antrag bereits abgewickelt wurde ! Wenn Sie noch keinen Antrag auf Außenwohnbereichsentschädigung gestellt haben ! Haftungsausschluss
Diese Informationen haben nicht den Status einer Rechtsberatung.
Sie wurden mit der bestmöglichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen
erstellt, dienen jedoch nicht dem Zweck, eine ggfls. erforderliche juristische Beratung
durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen. Jegliche Haftung wird deshalb hiermit
grundsätzlich ausgeschlossen.

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