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FLUGHAFEN-FORUM

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Düsseldorf
23. Oktober 2006              

Berichterstattung

über die Stellungnahme des Ministers für Bauen und
Verkehr, Oliver Wittke, in der öffentlichen Sitzung
des NRW-Verkehrsausschusses vom 19.10.2006, zur
Umsetzung des OVG-Beschlusses im Zusammenhang mit
der Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens!


( mit anschliessendem Kommentar )

Ursprünglich war der Bericht von Minister Oliver Wittke
(Bauen und Verkehr) über die "Umsetzung der Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichtes Münster zum Flughafen Düsseldorf" unter Top 5
vorgesehen.

Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Zeit und mit Rücksicht auf die beachtliche Zahl der anwesenden Bürger, die mit grossem Interesse auf den
Bericht des Ministers warteten, wurde dieser Tagesordnungspunkt auf den
Vorschlag des Abgeordneten Keymis (Grüne) hin, an die Stelle von Top 4
vorgezogen.

Minister Wittke umriss die aktuelle Flugverkehrssituation wie sie sich im
Zusammenhang mit dem OVG-Beschluss zur Zeit am Düsseldorfer
Flughafen darstellt.
Er wies darauf hin, dass die Entscheidung über die im Sinne des Beschlusses
erforderlichen Slotregelungen beim Bundesverkehrsministerium liege.

Für den Sommerflugplan 2007 würde die Zahl von 25 zulässigen Landungen
in der Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr wohl eingehalten werden.
Eine Umsetzung des Beschlusses durch das Bundesverkehrsministerium sei
nicht erforderlich.

Der Minister erwähnte die Sondersitzung des Flughafenkoordinierungs-
ausschusses vom 15. August, an der die Verkehrsministerien von Bund
und Land, der Flughafenkoordinator, die Flugsicherung, die Flugverkehrsgesellschaften, sowie die Luftfahrtverbände beteiligt gewesen waren.
Auf dieser Konferenz ging es unter anderem um Informationen bezüglich
"Slot-Return" und die sogenannte "Deadline".

Nichtgenutzte Slots seien mittlerweile zurückgegeben worden, so dass sich
der Verkehr zwischen 22.00 und 23.00 Uhr auf eine durchschnittliche
Anzahl von 20 bis 22 Landungen eingependelt habe.
Eine weitere Reduzierung sei angestrebt, man wolle das durch ein Angebot
von zusätzlichen Slots vor 22.00 Uhr erreichen.
Die endgültige Umsetzung solle bis zum 30. Oktober erfolgen.
Zukünftige Slotvergaben würden auf der Basis der Genehmigung aus dem
Jahre 2000 erfolgen.

Zwischenzeitlich werde die Genehmigung dahingehend überprüft, inwieweit
eine Flugbewegungszahl von 36 Landungen in der Zeit von
22.00 Uhr - 23.00 Uhr ggfls. mit dem BverwG-Urteil für den neu geplanten
Flughafen Berlin-Brandenburg-International in Einklang zu bringen sei.

Er betonte noch einmal ausdrücklich, dass der OVG-Beschluss von Bund
und Land beachtet und bis zum 30.10.06 umgesetzt werde, so dass sich
dadurch eine Reduktion auf 15 + 2 Flugbewegungen ergäbe.
(Am 1. November tritt der Winterflugplan in Kraft)

Auf das Obsiegen einzelner Klägergruppen im besagten Eilverfahren
bezogen, äusserte Minister Wittke sich etwa dahingehend, es gebe für diese
eigentlich keinen Grund zu triumphieren, da das OVG ja lediglich in einem
relativ geringen Teilbereich den Klagen entsprochen habe.
Immerhin habe er, was seine Genehmigung beträfe, zu 90% recht
bekommen, so dass er die Chancen dafür, dass diese letztlich keinen
Bestand haben werde, auf lediglich 10% einschätze.

Von den Abgeordneten Keymis und Becker (beide Grüne) darauf
angesprochen, betonte er noch einmal, dass er selber keine Slots entziehen
könne, diese Weisungsbefugnis habe nur der Bundesverkehrsminister.

"Bei Verstössen wird geahndet werden", kündigte er an.
Einschränkend fügte er hinzu, es gebe jedoch sowohl Ausnahmen als auch
Grauzonen.

Der Abgeordnete Becker (Grüne) stellte die Frage, wie etwa die bisherigen
Verstösse geahndet worden seien und ob man die diesbezüglichen Daten seit
dem 30.08.06 ausgewertet habe ?
Minister Wittke erwiderte, es gehe hierbei nicht um die tatsächlichen
Landungen, sondern um die Koordination.
Bisher seien 10 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstosses gegen die
Betriebsgenehmigung eingeleitet worden.
Bei mehr Möglichkeiten von Starts und Landungen für den Düsseldorfer
Flughafen, gebe es auch notwendigerweise die Forderung nach Ahndung bei
Verstössen !

Auf die Frage des Abgeordneten Keymis (Güne), nach welchen Vorgaben
auf der Flugplankonferenz am 16. November 2006 die neue Koordination
für den Sommerflugplan 2007 erfolgen werde, antwortete Wittke:
25 Landungen !

Im Folgenden wies Ministerialrat Röhrig darauf hin, dass es zwischen
Verstössen gegen die Nachtflugregeln und Verstössen gegen die Koordination
einen Unterschied gebe.
Er sprach von Sanktionsmöglichkeiten von bis zu 50.000 €, die ggfls gegen
die Fluggesellschaften verhängt werden könnten und auch der Entzug von
Slots sei möglich.
Das betreffende Vergehen müsse natürlich im Zuge eines ordentlichen
rechtlichen Verfahrens überprüft werden.
Denkbar sei dieses im Rahmen eines Bussgeldkataloges auf Grundlage des
Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Auf die Frage des Abgeordneten Becker (Grüne), ob es denn ein zu
ahndender Umstand sei, wenn mehr als 15 Landungen erfolgten, verwies
Minister Wittke auf das angebliche Bemühen des Flughafens, darauf
hinzuwirken, dass 15 Landungen nicht überschritten würden.

Der Hinweis des Abgeordneten Becker, dass die laut Betriebsgenehmigung
geschaffene Möglichkeit einer erweiterten Slotvergabe nach dem Wortlaut
der Genehmigung doch lediglich unter Vorbehalt erteilt wurde, rückt das
eigentliche Grundproblem in den Blickpunkt:


Kommentar

Kernpunkt dieses Problems ist zweifellos die Anordnung des Sofortvollzugs,
welcher - obwohl ursprünglich als Instrument für den dringenden Notfall
gedacht - mittlerweile regelmässig dazu missbraucht wird, die normalerweise
aufschiebende Wirkung von Klagen schon im Vorfeld auszuhebeln.

Bereits im Zusammenhang mit der Lärmkontingentierungsgenehmigung vom
10.12.1997 und auch bei der Einbahnkapazitätsgenehmigung vom
21.09.2000 bedienten sich die jeweils amtierenden Minister dieses Tricks.
Durch die bisherige Gunst der Richter verwöhnt, hatte man mit dem
besagten OVG-Beschluss jetzt offensichtlich nicht gerechnet.

Diese richterliche Anordnung stellt Minister Wittke nun unerwartet vor ein
Problem, welches er nicht mehr alleine lösen kann, nämlich einen Zug
anhalten zu müssen, den er zwar, wie man am Ergebnis sieht, übereilt und
leichtfertigerweise in Fahrt gesetzt hat, über dessen Kontrolle er aber letztlich
nicht mehr selber verfügt.

Egal, ob es ihm wie angekündigt gelingen wird, die Umsetzung des
Beschlusses bis zum 30. Oktober zu bewerkstelligen, das einmal verlorene
Vertrauen in die Durchsetzungskraft unseres Rechtsstaates und insbesondere
in dessen Bedienstete, die der Beachtung und dem Schutz unseres
Rechtswesens in besonderer Weise verpflichtet sind, ist auch durch die
Ankündigung zukünftigen konsequenten Handelns nicht mehr so ohne
weiteres zurückzuholen !

Denn abgesehen von der Flughafengeschäftsführung waren es gerade die
öffentlichen Stellungnahmen des Landesverkehrsministeriums zum
OVG-Beschluss, aus denen unmissverständlich die Absicht abzuleiten war,
den OVG-Beschluss, auf welche Art und Weise auch immer, ins Leere
laufen zu lassen !
Hätten nicht die derart brüskierten Kläger durch ihr engagiertes Handeln
unter Einschaltung des Bundesverkehrsministeriums die unverzügliche
und konsequente Umsetzung des OVG-Beschlusses eingefordert, es wäre
wohl dazu gekommen !

Nichtsdestotrotz ist auch die Haltung des Bundesverkehrsministeriums
keinesfalls akzeptabel, die Umsetzung des OVG-Beschlusses vorerst auf der
Basis einer freiwilligen Slotrückgabe durch die betroffenen Fluggesellschaften
zu betreiben, denn diese Vorgehensweise widerspricht den Prinzipien unserer
Rechtsordnung.

In dieser eigenmächtigen Handhabung des OVG-Beschlusses durch das
Bundesverkehrsministerium zeichnen sich die Ansätze einer möglichen und
nicht ungefährlichen Entwicklung ab, die auf jeden Fall einem unzulässigen
Eingriff in die Gewaltenteilung gleichkommt und, einmal akzeptiert, nur
allzuschnell Schule machen könnte.

Grundsätzlich ist ein richterlicher Beschluss, dem, anstatt aus sich selbst
heraus zu wirken erst die Kläger mit grossem persönlichen Einsatz Geltung
verschaffen müssen, das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht !

Neben den betroffenen Klägern haben das viele Bürger mit Unverständnis,
Sorge und grossem Unbehagen registriert !

Man darf darauf gespannt sein, wie sich die Sache nun weiter entwickelt.



Ihr Arbeitskreis

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