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FLUGHAFEN-FORUM

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Düsseldorf
26. November 2006              

Aufruf

zur Mitzeichnung einer Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bezüglich der Fluglärmgesetzesnovelle !



Dietrich Elsner, Mitglied des Arbeitskreis Fluglärm Mainz-Lerchenberg und Mitglied der Initiativen Fluglärm in Mainz und Rheinhessen, hat am 17. Oktober 2006 eine " Petition für aktiven Fluglärmschutz " beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht !




Lärmschutz im Luftverkehr: Novellierung des Fluglärmgesetzes Eingereicht durch: Dietrich Elsner am Dienstag, 17. Oktober 2006


Der Petent bittet, die vorgelegte Novelle zum Fluglärmgesetz abzulehnen und gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, die dem aktiven Fluglärmschutz Vorrang vor dem passiven Fluglärmschutz einräumen.


Begründung: Die vorliegende Novelle zum Fluglärmschutzgesetz ist ein reines Entschädigungsgesetz, vorwiegend für den Einbau von passiven Schallschutzmaßnahmen in Wohnhäusern in besonders hoch belasteten Bereichen in unmittelbarer Nähe des Flughafens. Ein Schutz vor Fluglärm für die Betroffenen geht damit nicht einher. Die verwendete Durchschnittsrechnung aus Lärm und Lärmpausen, sowie die langjährige Betriebsrichtungsverteilung, zur Bewertung der Lärmbelastung kann der effektiven Belastung nicht gerecht werden.

Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt einseitig auf die Bedürfnisse des Luftverkehrs ab. Mit der Entschädigung erwirbt der Flughafenbetreiber das Recht, die Umgebung von Flughäfen noch mehr mit Lärm zu belasten. Das Gesetz sieht weder vor, die vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur aktiven Lärmreduzierung zu nutzen, noch solche zu entwickeln. Im Gegenteil: Nach dem Wunsch der Luftverkehrsverbände soll der aktive Fluglärmschutz ausgeschlossen werden , wenn passiver Schallschutz gewährt wurde.

Wir erwarten, dass gesetzliche Regeln geschaffen werden, die zum Ziel haben, dass der Fluglärm vorrangig durch Betriebs- und Zulassungsregelungen zu reduzieren ist und erst nach Ausschöpfung aller Fluglärmvermeidungsmöglichkeiten passiver Schallschutz bzw. Entschädigungen zu gewährleisten sind.






In seinem Aufruf per E-mail vom Donnerstag, 23. November 2006 schreibt Herr Elsner u.a.:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte unterstützen Sie die Petition für aktiven Fluglärmschutz !
Nach langem hin und her wurde die Petition "Lärmschutz im Luftverkehr" endlich vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht und zur Mitzeichnung bereit gestellt.
......... Es ist Ziel dieser Petition den aktiven Fluglärmschutz der Bevölkerung unter Berücksichtigung der aktuellen Lärmwirkungsforschung in der Gesetzgebung zu verankern.
Bitte geben Sie diese Information an Ihre Freunde und Bekannten weiter, mit der Bitte diese Petition ebenfalls zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüssen
Dietrich Elsner "



Thomas Jühe, Bürgermeister der Stadt Raunheim, unterstützt dieses wichtige Anliegen mit folgendem Aufruf :

"Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte unterstützen Sie die Petition von Herrn Elsner!
Sie ist sachlich vollumfänglich gerechtfertigt.
Über das Anklicken der unten von Herrn Elsner angegebenen Internetseite wird Ihnen die Beteiligung an der Petition leicht gemacht."

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jühe
Bürgermeister der Stadt Raunheim
Vorsitzender der Fluglärmkommission Frankfurt
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen"




Berthold Fuld ergänzte in seiner E-mail vom Freitag, 24. November 2006 diesen Aufruf wie folgt:

" Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine sehr wichtige Petition, die bei entsprechender Unterstützung dazu beitragen kann, dass der Schutz vor Fluglärm ernster genommen wird.
Bei 50.000 Unterstützern erfolgt im Regelfall eine Anhörung vorm Deutschen Bundestag - diese Zahl sollten wir anstreben.
Es ist daher enorm wichtig, dass wir alle Möglichkeiten zur Mobilisierung nutzen.
Nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) gilt:

"Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört."
- 50.000 Unterstützer sind ein zwar anspruchsvolles, für uns aber durchaus erreichbares Ziel (wir hatten in Frankfurt 129000 Einwendungen, in Berlin auch weit über 100000).

Mit freundlichen Grüßen Berthold Fuld "






Der Arbeitskreis " Leben in Lohausen " schliesst sich diesem Aufruf an und bittet alle Betroffenen sowohl im nahen als auch im weiteren Umfeld des Düsseldorfer Flughafens, an dieser wichtigen Aktion teilzunehmen und die Petition mitzuzeichnen !

Innerhalb der Europäischen Union ist Deutschland das Land mit der höchsten Flugverkehrsdichte und die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens als dem dichtbesiedeltsten Land der Bundesrepublik, hat folglich in ganz besonderem Masse unter dem stetig anwachsenden Flugverkehr zu leiden !
Im engen Zusammenhang mit den steigenden Flugbewegungszahlen haben sowohl horizontale als auch vertikale Veschiebungen der Flugwege im Luftraum, mittlerweile zu einer nahezu pausenlosen und flächendeckenden Verlärmung unserer Umwelt geführt, die sich zudem nicht mehr ausschliesslich auf die unmittelbare Umgebung der Flughäfen beschränkt.
Bezüglich der extremen Belastungssituation, wie sie bspw. im Umfeld des Düsseldorfer Flughafens anzutreffen ist, bedarf es unter diesen Umständen keines besonderen Hinweises mehr.

In Anbetracht einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht zuletzt im Vergleich mit strengen arbeitsmedizinischen Vorschriften bezüglich der Gesundheitsvorsorge, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Genehmigungsbehörde im Zusammenhang mit der sog. Anschluss-Genehmigung für den Düsseldorfer Flughafen vom 09. November 2005, der Bevölkerung zwar weitere gesundheitliche Belastungen aufbürdet, sich jedoch um dringend erforderliche aktiv wirkende Schutzmassnahmen mit fadenscheinigen Ausflüchten herummogelt.

Es ist dringend geboten, den gegen die Volksgesundheit gerichteten und damit schädlichen Einfluss der Flugverkehrslobby auf den Gesetzgeber, so wie er in der Fluglärmgesetzenovelle zum Ausdruck kommt, erfolgreich zurückzudrängen.

Jeder verantwortungsbewusste Politiker sollte letztlich einsehen, dass ebendiese Volksgesundheit von vorrangigem öffentlichen Interesse ist, hinter welchem rein wirtschaftliche Interessen vernünftigerweise zurückstehen müssen.

Wir sollten alles daransetzen um zu verhindern, dass es zur Verabschiedung eines Gesetzes kommt, welches nicht die Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs, sondern die Flugverkehrswirtschaft vor dem natürlichen Recht der Menschen auf ihren menschengerechten Lebensraum schützt !

Die Petition, welche bis zum 03. Januar 2007 mitgezeichnet werden kann, bietet eine Möglichkeit, die wir keinesfalls verpassen dürfen.
In diesem Sinne bitten wir um rege Teilnahme an dieser Aktion unter Mobilisierung aller Betroffenen !

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Ihr Arbeitskreis

          "Leben in Lohausen"



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