Die offensichtlich unerwartet große Nachfrage von Seiten der Bürger um Einsichtnahme in die Auswertungsergebnisse
der Einwendungen gegen den Flughafenantrag vom 13.10.2004, hat bei der Genehmigungsbehörde
zu erheblichen organisatorischen Problemen geführt.
Dadurch wurde die Möglichkeit der Einsichtnahme entsprechend verzögert !
Inzwischen wurden die Ergebnisdaten elektronisch aufgearbeitet, so dass sie nunmehr auch über das Internet
verschickt werden können.
Seit Montag dem 12. September 2005 steht der
"Argumente- und Stellungnahme Katalog"
zur Verfügung und
kann von den am Verfahren beteiligten Einwendern schriftlich angefordert werden !
In Anbetracht des bereits erheblichen Zeitverlustes ist es ratsam, sich jetzt unverzüglich darum zu bemühen !
Über das Internet per :
E-mail:
thomas.wilde@mbv.nrw.de
Über die Postanschrift :
Ministerium für Bauen und Verkehr
Ref. II A 2
Haroldstr. 4
40213 Düsseldorf
Die Daten werden als PDF-Datei geliefert und haben einen Umfang von ca. 2 MB, so dass auch kleinere Postfächer dadurch
nicht überlastet werden dürften.
Das Textvolumen umfasst 476 Seiten und beinhaltet die von den Einwendern vorgebrachten Argumente, sowie die
entsprechenden Stellungnahmen der Flughafengesellschaft Düsseldorf mbH. hierzu.
Wir sollten unbedingt unsere Anstrengungen weiter verstärken, dem menschenfeindlichen
Streben der Flughafengesellschaft mit vereinten Kräften und mit wachsender Entschlossenheit entgegenzutreten !
Deshalb müssen wir auch diese Möglichkeit der Einflussnahme wahrnehmen, um der Genehmigungsbehörde unsere Betroffenheit
immer wieder und solange zu verdeutlichen, bis diese Nachricht dort sicher angekommen und begriffen worden ist !
In diesem Sinne ist es auch im Zusammenhang mit der Akteneinsicht unverzichtbar, bezogen auf Fakten, Erkenntnisse
und Schlussfolgerungen alle Unstimmigkeiten aufzudecken und richtigzustellen, die ansonsten zu einem fehlerhaften
"Abwägungsergebnis" und infolgedessen auch zwangsläufig zu einer Fehlentscheidung durch die Genehmigungsbehörde führen
müssen !
Es wäre diesbezüglich nicht das erste Mal, dass der Genehmigungsbehörde schwerwiegende Fehler
unterlaufen sind !
Das beste Beispiel hierfür ist die "Lärmkontingentierungsgenehmigung", welche vor Jahren vor Gericht gescheitert ist.
In diesem Genehmigungsverfahren hat überhaupt keine "Interessenabwägung" stattgefunden!!.
(Den richterlichen Beschluss hierzu werden wir an dieser Stelle in Kürze veröffentlichen !)
Und auch die am 10. Dezember 2005 vom OVG Münster zugunsten des Flughafens entschiedene "Einbahnkapazitätsgenehmigung"
wäre vor Gericht zwangsläufig gescheitert, wenn nicht durch die fast unbemerkt nachgeschobene
"Ergänzungsgenehmigung" vom 05.06.2003 die vorsorgliche Heilung schwerwiegender Abwägungsmängel bewirkt worden wäre !!
Denn wesentlicher Kernpunkt - so auch in diesem Genehmigunsverfahren - ist eine
fehlerfreie "Abwägung"
zwischen den Interessen der betroffenen Bevölkerung und den Interessen des Flughafens !
Um fehlerfrei zu sein, darf die Abwägung nicht gegen die folgenden Grundsätze verstossen :
(Quelle: Beschluss des OVG-NRW vom 17.05.1999 in Sachen Lärmkontingentierung)
Als Planungsentscheidung unterliegt die Genehmigung den Anforderungen des Abwägungsgebotes.
Dieses verlangt,
dass - erstens -
eine Abwägung überhaupt stattfindet,
dass - zweitens -
in die Abwägung an Belangen
eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und
dass - drittens -
weder die Bedeutung
der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise
vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange ausser Verhältnis steht.
Grundlage einer fehlerfreien Abwägung ist die
zutreffende Ermittlung des Abwägungsmaterials
d.h., die
rechtlich und tatsächlich richtige Bestimmung
abwägungserheblicher Gesichtspunkte !
Grundvoraussetzung hierfür ist u.a. die
vollständige Zusammenstellung des Abwägungsmaterials
!
Ein Mangel im Abwägungsvorgang ist erheblich, wenn er auf das Abwägungsergebnis von Einfluss ist!
Es macht also Sinn, die Argumentation schwerpunktmäßig unter den o.g. Gesichtspunkten zu durchleuchten,
dementsprechende Stellungnahmen zu verfassen und mit möglichst beweiskräftigem Material zu untermauern !
Folgende Tipps können Ihnen helfen, diese Arbeit möglichst effektiv und stressfrei zu bewältigen :
Empfohlene Vorgehensweise:
1. Verschaffen Sie sich einen groben Überblick und suchen Sie anschliessend nacheinander die Ihren Einwendungen
entsprechenden Argumente auf.
Hierbei können Sie mit Hilfe der Maustaste im Inhaltsverzeichnis navigieren oder alternativ die Text-Suchfunktion des
Readers benutzen.
2. Bringen Sie die ausgewählten Argumente auf einem Blatt Papier in eine der Wichtigkeit entsprechende Reihenfolge
indem Sie diese mit Nummern von 1 bis .... versehen.
Notieren Sie auch die jeweils zugehörigen Kennziffern !
3. Beginnen Sie mit ihrem wichtigsten Argument Nr. 1 und analysieren Sie die entsprechende Stellungnahme der
Flughafengesellschaft.
Nehmen Sie Stellung indem Sie widersprechen, richtigstellen, Fakten ergänzen, zusätzliche Beweise anführen,
Anmerkungen zufügen usw. ....usw. !
Sie müssen sich hierbei nicht auf Ihre eigenen Einwendungen beschränken !
4. Erklären Sie anschliessend Ihre Stellungnahme ausdrücklich zum wichtigen und ergänzenden Bestandteil Ihrer
Einwendungen und fordern Sie deren Berücksichtigung !
Fordern Sie den Ihnen laut Grundgesetz zustehenden Schutz Ihrer Grundrechte ein und bitten die Behörde um
entsprechende Hilfe !
Die Behörde ist verpflichtet, Ihnen diesen Schutz zu gewähren !
5. Vergessen Sie auch nicht um die Eingangsbestätigung Ihres Schreibens zu bitten !
Als sichere Wege der Zustellung bieten sich die persönliche Abgabe bzw. der Versand als Einwurf-Einschreiben an.
Der Versand per E-mail könnte eventuell noch parallel dazu erfolgen !
6.Verfahren Sie in gleicher Weise nacheinander mit den restlichen Argumenten.
So gehen Sie unter diesen Umständen sicher, dass Sie mit Ihren wichtigsten Anmerkungen nicht zu spät kommen !
Sie können sich regelmäßig auf unserer Seite über den aktuellen Fortgang informieren !
Bringen Sie Ihre Feststellungen, Erkenntnisse und Vorschläge mit ein, die sich im Verlaufe Ihrer Arbeit ergeben !
Wir werden sie gerne an dieser Stelle veröffentlichen !
Leiten Sie uns Kopien Ihrer Stellungnahmen per E-mail oder Post zu !
Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Mail !
Und vergessen Sie bitte auch nicht, diese Informationen weiterzugeben !
Ihr Arbeitskreis
"Leben in Lohausen"
Aktuelle Info Nr. 02 !
Freitag, 16.09.05 21:20 h
Schwerpunktthema: EU-Richtlinien ! (bitte aufgreifen !)
Diese Richtlinien umreissen eine für alle EU-Staaten verbindliche Rechtsposition, die uns hierzulande vehement
verweigert wird !
Der Flughafen meint, die seien nicht verbindlich, da sie noch nicht in Deutsches Recht umgesetzt worden seien !
Das erfüllt eindeutig den Tatbestand der Diskriminierun ! (Siehe hierzu auch die Zusammenfassung in den Ausführungen
der EU-Kommission zum Vorsorgeprinzip)
Diese Richtlinien sind von Betroffenen zum Bestandteil ihrer Einwendungen gemacht und als Anhang beigefügt
worden.
Es handelt sich hierbei um folgende Richtlinien:
EU-Richtlinie über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft
vom 26. März 2002 ( Seit 2002 inkraft getreten )
Verbindliche Umsetzung war gefordert bis
zum 28. September 2003 !!
EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
vom 25. Juni 2002 ( Seit 2002 inkraft getreten )
Verbindliche Umsetzung war gefordert bis
zum 18. Juli 2004 !!
Mitteilung der EU-Kommission über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips
vom 02.02.2000
Aktuelle Info Nr. 03 !
Freitag, 14.10.05 02:15 h
Im Zusammenhang mit dem "Argumente- u. Stellungnahmenkatalog" ist es auch weiterhin äußerst wichtig, die
zahlreichen darin zutage tretenden Widersprüche und Auffälligkeiten aufzudecken und durch entsprechende,
speziell auf diesen Katalog bezogene Einwendungen aktenkundig zu machen !
Es gibt eindeutige Hinweise auf Vorab-Absprachen zwischen Flughafen und Genehmigungsbehörde, die einer objektiven
und damit fehlerfreien Prüfung und Abwägung durch die Genehmigungsbehörde zwangsläufig im Wege stehen !
Ihre zahlreichen Einwendungen haben bereits dazu geführt, daß das laufende Genehmigungsverfahren nicht in der von
vorherigen Verfahren bekannten Art und Weise durchgepeitscht werden kann !
Bitte helfen Sie auch weiterhin mit, die schier unersättlichen und menschenverachtenden Pläne der Flughafenbetreiber
erfolgreich zu durchkreuzen, indem Sie sich die Zeit nehmen, die unsubstantiierten Stellungnahmen der
Flughafenverantwortlichen als solche zu entlarven.
Fügen Sie bitte unbedingt noch einmal Ihre Original-Stellungnahmen bei, da durch die Vergabe an eine Fremdfirma
Übertragungsfehler aufgetreten und die Zusammenhänge oft nicht gewahrt sind.
Unsere weitere Empfehlung lautet:
Persönliche Abgabe Ihrer Einwendungen in der Poststelle des Ministeriums in
Düsseldorf Harold-Str. 4 !
Bitte in Ihrem Schreiben eine Eingangsbestätigung anfordern, damit Sie später wieder offiziell darauf Bezug nehmen
können.
Flughafen muß noch warten !