Ideologie vor Fakten
Noch nie hatten die Betreiber des Düsseldorfer Flughafens in der Vergangenheit ein Problem damit, ihre ehrgeizigen
Erweiterungspläne in der Öffentlichkeit werbewirksam anzupreisen.
Tatkräftige Unterstützung erhielten sie hierbei stets vom Düsseldorfer Stadtrat, der einschlägigen Lokal-Presse,
Fluggesellschaften, IHK, und nicht zuletzt vom obersten Vertreter der Genehmigungsbehörde selbst, der lautstark in
aller Öffentlichkeit dazu aufforderte die Ausweitung des Luftverkehrs am Standort Düsseldorf endlich weiter
voranzutreiben.
Doch anstatt sich einer realitätsnahen, sachgerechten und auf Fakten gestützten Diskussion zu öffnen ziehen es die
Verantwortlichen weiterhin vor, die Auseinandersetzung mehr unter ideologischen Gesichtspunkten zu führen.
Die damit einhergehende systematische Ausblendung von Problemen führt zwangsläufig immer weiter in die Sackgasse !
Längst existieren verbindliche EU-Richtlinien, die sich intensiv mit der Flugverkehrsproblematik befassen und
umgesetzt werden müssen, und auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse mit Bezug auf die schädlichen Wirkungen des
Luftverkehrs gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Aus Fehlern nichts gelernt
Wie der neue Antrag nebst den beigefügten Gutachten zeigt, scheint das die Flughafenbetreiber nicht sonderlich zu
interessieren.
Unbeirrt halten sie an der seit langem widerlegten Auffassung fest, daß ein beliebiges Mehr an leiseren Flugzeugen
angeblich immer weniger Belastung für Menschen und Umwelt bedeutet.
An diesem grundlegenden Irrtum war bereits am 17. Mai 1999 die Lärmkontingentierungsgenehmigung vor dem OVG Münster
gescheitert und man sollte meinen, sowohl die Antragsteller als auch die Genehmigungsbehörde hätten aus diesen Fehlern
gelernt, doch weit gefehlt !
Auch das Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der ebenfalls beklagten sog. Einbahnkapazitätsgenehmigung vom
21.09.2000 war mit gravierenden Mängeln bei der Abwägung der widerstrebenden Interessen behaftet.
Erst die auf richterlichen Hinweis von der Genehmigungsbehörde nachgeschobene Ergänzungsgenehmigung vom 05.06.2003
machte den Weg für das für die Flughafenbetreiber günstige Urteil im Einbahnkapazitätsverfahren frei.
Wesentlicher Bestandteil dieser Ergänzung war die Anordnung einer zusätzlichen Erstattung weitreichender
Schallisolierungsmassnahmen an Gebäuden sowie die Ausweitung der Schutzgebiete.
Einbunkerung als " Düsseldorfer Modell " verkauft !
Während die Ergänzungsgenehmigung jedoch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, obwohl die Vorschriften dieses
verlangen, betrieben die PR-Spezialisten des Flughafens bereits in irreführender Weise Werbung mit deren Inhalt unter
der wohlklingenden Bezeichnung "Düsseldorfer Modell" und erweckten damit nach außen hin den Eindruck, es handele sich
hierbei um rein freiwillige Maßnahmen.
Tatsächlich kommen diese genehmigungsbehördlichen Auflagen einer totalen Einbunkerung der hier lebenden Menschen
gleich !
Nachdem man die perfekte Trennung von Innen- und Aussenwelt auf diese Art vollzogen glaubt, geht man offensichtlich
davon aus, daß einer grenzenlosen Ausweitung des Flugverkehrs unter voller Einbeziehung beider Start- und Landebahnen
nun überhaupt nichts mehr im Wege steht.
Der neue Antrag mit seinen folgenschweren Zugriffen auf die bisher zumindest annähernd geschützte Nachtruhe lässt keinen
anderen Schluss zu.
Kein Spielraum mehr bei der Abwägung
Es ist wohl damit zu rechnen, daß die Genehmigungsbehörde - wie in der Vergangenheit auch - der im Antrag
zugrundeliegenden Argumentation zunächst einmal allzu bereitwillig folgen wird !
Doch dürfte es in diesem Genehmigungsverfahren schwerer denn je zuvor sein, im Zuge der Abwägung den berechtigten
Schutzinteressen von immer mehr betroffenen Menschen in dieser dichtbevölkerten Region, ein auch nur annähernd
plausibel begründetes Interesse der Betreiber erfolgreich entgegenzuhalten !
Von jeher wurden die überzogen positiv dargestellten arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Effekte des
Flugverkehrs für die Region stark angezweifelt, da sie nie durch zuverlässige Zahlen belegt werden konnten und somit
lediglich hypothetischen Charakter hatten.
Die tatsächliche Entwicklung hat gezeigt, daß der Luftverkehr als Dienstleistungsbranche infolge seiner starken
Abhängigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Situation selbst höchst sensibel reagiert und deshalb nicht die ihm in der
Vergangenheit angedichteten wirtschaftsstimulierenden Wirkungen hervorbringen kann.
Immerhin reduzierte alleine die Flughafengesellschaft seit dem Jahre 2002 ihre eigene Belegschaft von 2700 auf heute
nur noch 1200 Mitarbeiter.
Dieser Abbau eilte bereits einer arbeitsplatzzerstörenden Entwicklung voraus, wie sie sich heute durch nahezu alle
industriellen und dienstleistenden Branchen zieht.
An Argumenten, die bei der Abwägung in die Waagschale zu werfen wären, ist von dieser Seite her rein gar nichts
übrig geblieben, und auch die Befürwortung des Antrags durch namentlich auf einer beigefügten Liste benannte Firmen
haben lediglich den Wert einer freundlichen Sympathiebekundung, der es in dieser Form an einem für das Verfahren
erforderlichen substantiierten Vorbringen fehlt !
Grundsätzlich mangelt es der Antragsbegründung an nachvollziehbaren Fakten.
Die beigefügten Gutachten sind unvollständig, fehlerhaft, widersprüchlich und allgemein kopflastig ausschliesslich zu
Gunsten der Flughafenbetreiber abgefasst, die als Auftraggeber somit auch die alleinigen Nutzniesser sind.
Lesen Sie hierzu auch:
Dipl. Ing. H.J. Beckers
Einwendungen
Dr.med. Renate Wildanger
Durchsicht des Lärmmedizinischen Gutachtens
Dr. Ewald
Einwendungen/Bedenken gegen den Flughafenantrag
PR-Aktion der Flughafenbetreiber völlig fehl am Platz
Als vollkommen neben der Spur befindlich ist eine von der Flughafen Düsseldorf GmbH initiierte und gesponserte
Postkartenaktion zu bezeichnen, die offensichtlich als vorsorglich kompensatorische Maßnahme bezüglich der zu
erwartenden grossen Anzahl von Einwendungen Betroffener gedacht war.
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Formaljuristisch dürfte das Ergebnis dieser Werbekampagne jedoch keinerlei Einfluss auf das Abwägungsergebnis haben,
da die per Unterschrift dokumentierte Fürsprache keine "Einwendung" darstellt, so wie sie im Zuge des
Genehmigungsverfahrens vorgesehen ist.
Das vorrangige "Öffentliche Interesse" am Schutz der verfassungsmässig garantierten Grundrechte, insbesondere im
Hinblick auf Gesundheit, Lebensraum, Eigentum und nicht zuletzt die Menschenwürde, darf durch den Inhalt dieses auf
rein materielle Belange abgestellten Wunschzettels nicht ernsthaft infrage gestellt werden !
Im Hinblick auf die absehbaren schwerwiegenden Folgen der beantragten Massnahmen erscheint es grundsätzlich weder
sinnvoll noch der Situation angemessen, mit Hilfe einer derart irregeleiteten Werbeaktion in den Ablauf
des Genehmigungsverfahren eingreifen zu wollen.
Teilnehmer an der Aktion befürworten höhere Belastungen
Eines muß allerdings auch den bereitwilligen Teilnehmern an dieser PR-Aktion klar sein, daß sie mit ihrer Unterschrift
indirekt eine Verschlimmerung der Lebenssituation ihrer Mitmenschen befürwortet haben, die von den Auswirkungen des
Flugverkehrs bereits heute unzumutbar stark belastet sind.
Dieser Vorwurf wiegt umso schwerer, als es sich bei den Befürwortern durchweg um Personen handeln dürfte, die selbst
weder betroffen noch mit der Problematik entsprechend vertraut sind.
Nicht zuletzt aus diesem Grund werden die in dieser Aktion vorgebrachten Argumente bei der von der Genehmigungsbehörde
vorzunehmenden Abwägung keine Berücksichtigung finden können.
Mit dem von der FDG so oft beteuerten angeblichen Interesse an einem ehrlichen Nachbarschaftsdialog sind weder der
Antrag noch diese Art von Stimmungsmache auch nur annähernd in Einklang zu bringen !
Ihr Arbeitskreis
"Leben in Lohausen"
080305 / JG /