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Düsseldorf
20. Februar 2005              

Der Flughafen-Antrag im Kreuzfeuer der Kritik

Am 11.Februar 2005 um 23.59 Uhr endete die Einwendungsfrist im Zusammenhang mit dem "Flughafen-Antrag auf Änderung der Betriebsgenehmigung " vom 13.10.2004.

Bereits um 14.00 Uhr hatten sich zahlreiche Vertreter von Initiativen aus Düsseldorf und den Umlandgemeinden im Lichthof des Regierungspräsidiums auf der Cäcilienallee versammelt, um die über 20.000 bei ihnen eingegangenen Einwendungen gegen den Antrag der FDG persönlich zu überreichen.
Ca. 2000 Einwendungen waren bereits vorher auf dem direkten Postweg beim Regierungspräsidenten eingegangen, der mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt ist.

Nach kurzer Begrüßung durch den Vertreter des Regierungspräsidenten kamen auch die Repräsentanten der Bürgerinitiativen zu Wort.

Im Kreuzfeuer der Kritik standen unter anderem die höchst ungünstig gelegenen Termine der Auslegung (13. Dezember 2004 - 13. Januar 2005) und der sich hieran anschließenden Einwendungsfrist
(14. Januar 2005 - 11.Februar 2005).

In der Tat spricht es nicht gerade für die Bürgerfreundlichkeit der Behörden, daß hierfür ein Zeitraum gewählt worden war, der von zahlreichen Feiertagen wie Weihnachten, Neujahr und Karneval durchsetzt ist.
Immerhin bestehen die Antragsunterlagen aus über 1000 Textseiten mit ca. 35 Kartenanhängen, so daß es selbst für Kenner der Materie praktisch unmöglich war, die Unterlagen vor Ort in der zur Verfügung stehenden Zeit mit der erforderlichen Sorgfalt und Ruhe durchzusehen.
Das umso weniger, als die öffentlich zugänglichen Auslegungsstellen sowohl in Düsseldorf aber auch in den Umlandgemeinden recht dünn gesät waren.
So standen für das gesamte Düsseldorfer Stadtgebiet an lediglich 3 verschiedenen Auslegungsstellen schätzungsweise insgesamt nur 5 Antrags-Exemplare zur Verfügung.

Daß diese Aktion generell mit heißer Nadel gestrickt war, darauf deutet auch die Tatsache hin, daß bei Einreichung des Antrags am 13. Oktober 2004 die Antragsunterlagen noch nicht vollständig waren.
Hier wurden offensichtlich Gutachten mit Datum vom 29.10.2004 und 05.11.2004 nachgereicht.

Ebenso wurde im Verlauf der Übergabe Unverständnis darüber geäußert, daß der Ausgang eines Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit der Erweiterung des Mönchengladbacher Flughafens nicht abgewartet wurde.
Immerhin stellt die Konstellation zwischen DUS und MG hinsichtlich des Antrags eine erhebliche Erhöhung des Unfallrisikos dar !

Ein weiteres Indiz für die hektische Ungeduld der Flughafenbetreiber ist der Zeitpunkt der Antragstellung, die sehr zeitnah mit dem Prozeßende um die Einbahnkapazitätsgenehmigung erfolgte.
Am 10. Dezember 2004 fand die Urteilsverkündung statt, und am 13. Dezember 2004 mit dem Beginn der öffentlichen Auslegung des Flughafen-Antrags, sahen sich die Bürger bereits der nächsten Herausforderung durch die Flughafenbetreiber gegenübergestellt.

Dieser Antrag stellt ein weiteres Glied in der Kette der Genehmigungsverfahren dar, die alle zum Ziel hatten, die wesentlichen Schutzelemente für die Bevölkerung im Umland des Düsseldorfer Flughafens Stück für Stück aufzuweichen, um den Flugverkehr von seinen hinderlichen Fesseln zu befreien.


Genehmigungen seit 1997

Lärmkontingentierungsgenehmigung
10.12.1997

Interimsgenehmigung
02.11.1999

Einbahnkapazitätsgenehmigung
21.09.2000

Nachgeschobene Ergänzungsgenehmigung
05.06.2003

Antrag auf Anschlussgenehmigung
13.10.2004



Eine dieser Fesseln ist das Nachtflugverbot !
In dieser Hinsicht ist der vorliegende Antrag als massiver Angriff zu werten und deshalb von besonderer Brisanz.
Abgesehen von der Forderung nach einer Erhöhung der Stundeneckwerte, die ihre verheerende Wirkung in den Tagesrandzeiten und ganz besonders in der ersten Nachtstunde entwickelt, ist darüber hinaus in den Gutachten erstmalig von sog. Nachtscheiben die Rede, von denen die erste von 22.00 Uhr bis
01.00 Uhr, die zweite von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr dauern soll.

Die Empfehlung des Lärmmedizinischen Gutachters lässt keinen Zweifel offen und lautet etwa so :
Wenn die internationalen Verknüpfungen es nicht anders zuließen, so sollten 2/3 des Nachtflugverkehrs möglichst in der ersten Nachtscheibe (22.00 Uhr bis 01.00 Uhr) abgewickelt werden !
Jeder kann sich denken was das bedeutet, der Fantasie sind hier keinerlei Grenzen gesetzt !
Schon jetzt lässt sich mit Blick auf die im Antragsschreiben angestrebte Nachtflug-Steigerungrate von 5% auf 9% eine Gesamtzahl von 65 Nachtflügen ermitteln, doch eines ist sicher, diese Zahl ist letztlich ebenso unberechenbar wie die Vertragstreue der Flughafenbetreiber !

Pünktlich zum Ablauf der Auslegungsfrist am 13. Januar 2005 ! hatte das Flughafenmanagement eine aus insgesamt 10 Veranstaltungen bestehende Infokampagne in einzelnen Ortschaften gestartet, um für den Antrag zu werben.
Die Argumentation war recht dürftig und beschränkte sich haupsächlich auf altbekannte Begründungsfloskeln wie angeblichen Nachfragedruck und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Wie groß der Mangel an stichhaltigen und überzeugenden Argumenten mittlerweile ist, zeigt die Tatsache, daß die Flughafenvertreter zur Bekräftigung des Arbeitsplatz-Argumentes alte Zahlen aus dem Jahre 1998 ! präsentierten.

Damals ging man noch von einer Quote von 1000 neuen Arbeitsplätzen je 1 Million zusätzlicher Passagiere aus.
Tatsache ist, daß das Flughafenmanagement seit 2002 die Zahl der direkten Flughafenmitarbeiter innerhalb von 2 Jahren von damals 2700 auf heute nur noch 1200 eingeschrumpft hat und somit nicht nur dem allgemeinen wirtschaftlichen Trend eines gezielten Arbeitsplatzabbaus folgt, sondern diesbezüglich sogar eine Vorreiterrolle einnimmt!

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Hatte der Flughafen Düsseldorf im Jahre 2002 noch eine Quote von 180 eigenen Mitarbeitern je 1 Million tatsächlich abgefertigter Passagiere vorzuweisen, so beträgt diese heute lediglich noch 80.
Daß sich diese Entwicklung auch in naher Zukunft nicht wieder umkehren wird, belegt eine aktuelle Kostenberechnung für den Flughafen " Berlin Brandenburg International " welche bereits auf
der Annahme von 59 Mitarbeitern pro 1 Million Passagiere für das Jahr 2010 basiert.

Mittlerweile findet die o.g. Faustformel durch die Flughafensprecher nur noch in einer stark abgespeckten Version Anwendung.
So heißt es neuerdings recht vorsichtig und unverbindlich :
" Eine Zunahme von Passagieren bedingt neue Arbeitsplätze " !

Doch auch diese Aussage ist bewusst irreführend, da sie verschweigt, daß seit dem Jahre 2002 bereits ca. 7000 bis 8000 unmittelbar vom Flugverkehr abhängige Arbeitsplätze diesem Trend zum Opfer gefallen sein dürften.
Insofern erscheinen insbesondere die Argumente bezüglich des Antrags auf Sofortvollzug in einem recht realitätsfernen und damit fragwürdigen Licht.
Durch unabhängige und damit seriöse Gutachten dürfte die Antragsbegründung hinsichtlich der behaupteten gesamtwirtschaftlichen Effekte wohl kaum Bestätigung finden !

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Vielleicht haben die Antragsteller deshalb wohlweislich auf eine entsprechende gutachterliche Stellungnahme verzichtet.
Ob es aufgrund der allgemeinen Lückenhaftigkeit der Unterlagen sowie der in wesentlichen Teilen fehlerhaften, ausnahmslos vom Flughafen in Auftrag gegebenen Gutachten, zu einem fehlerfreien Abwägungsprozess kommen kann, ist stark zu bezweifeln !

Abzuwarten ist jetzt erst einmal die Auswertung der Einwendungen durch den Regierungspräsidenten, was mit Sicherheit einige Wochen in Anspruch nehmen wird.
Zwecks Erfassung der Argumente wird man sich voraussichtlich, so wie in der Vergangenheit auch, der Mithilfe des TÜV 's bedienen.
Eine Entscheidung durch Landesverkehrsminister Horstmann wird für den Spätsommer 2005 erwartet, garantiert rechtzeitig vor der Konferenz für den Sommerflugplan 2006, die im November stattfindet.



Ihr Arbeitskreis

          "Leben in Lohausen"



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