Mehr fliegen, damit Sie nicht mehr schlafen können !
Wenn Sie sich bisher wegen Fluglärms kaum noch im Freien aufhalten konnten, so stellt der neue Antrag der
Flughafengesellschaft eine weitere drastische Verschärfung der Belastungssituation dar :
Sie werden nun nachts mit noch weniger Schlaf auskommen müssen, denn der Antrag des Flughafens vom 13.10.2004 an den
Minister fordert von morgens 6:00 Uhr bis nachts 23:00 Uhr und darüber hinaus fast jede Minute eine Flugbewegung !
Die Stadt Düsseldorf und ihr Oberbürgermeister halten dieses offensichtlich für durchaus zumutbar für unsere Familien
und Kinder, Hauptsache die Kasse der Flughafenlobby stimmt.
Ohne die Bevölkerung und die Ratsmitglieder über die hierdurch drohende drastische Verschlechterung der Wohnbedingungen
zu informieren und den Abwägungsprozeß des Ministers abzuwarten, soll der Rat der Stadt Düsseldorf am 10.02.05 diesem
Antrag zustimmen.
Machen Sie deshalb von Ihrem Recht Gebrauch:
Erheben Sie Einwendungen gegen den
Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 13.10.2004 auf
Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung im Sofortvollzug, der Ihnen u.a. folgende Belastungen zumutet :
von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 45 Bewegungen/Std.
(bisher 35 bzw. 38)
von 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr 45 Bewegungen/Std.
(bisher 35 Bewegungen)
von 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr 45 Landungen/Std.
(bisher 15 Bewegungen im Winter,
25 Bewegungen im Sommer)
Das entspricht auf den üblichen 6-Monats Zeitraum gerechnet insgesamt:
122.176 Flugzeugbewegungen im Linien- und Charterverkehr
plus
8.824 Flugzeugbewegungen im sonstigen IFR-Verkehr
Hierdurch wird es zu einer Steigerung der Flugbewegungen von mehr als 30% kommen !
Gerade für die bisher besonders geschützten Tagesrandstunden (frühmorgens und spätabends) bedeutet das zeitweise eine
Zunahme der Flugbewegungen von bis zu
200 Prozent !
Verspätungen werden sich noch weiter als bisher in die tieferen Nachtstunden hinausziehen !
Außerdem soll die folgende, bisher in der Auflage III, Nr. 5, Satz 2 der luftrechtlichen Genehmigung vom 03.10.76 bzw.
21.09.2000 enthaltene Definition ersatzlos gestrichen werden, die im engen Zusammenhang mit der Mitbenutzung der
" Ersatzbahn " steht :
"Zeiten des Spitzenverkehrs sind dann gegeben, wenn für Luftfahrzeuge im Luftraum oder am
Boden Wartezeiten bestehen".
Damit wird die maßgebliche Barriere für die Einführung des Zweibahnverkehrs
endgültig beseitigt !
Der Heimat- und Bürgerverein Lohausen-Stockum stellt für Lohausen und Umgebung ein Einwendungsformular zur Verfügung,
welches Sie über die untenstehenden Schaltflächen als PDF-Dokument abrufen und ausdrucken können.
Wichtig ist es, diese beiden getrennt abrufbaren Seiten jeweils auf die Vorder- und Rückseite ein und desselben
Blattes auszudrucken.
Sollten die hier aufgeführten Belastungsargumente speziell für Ihren Wohnort nicht in allen Punkten zutreffen bzw.
umfangreichere Ergänzungen oder Änderungen erforderlich sein, so können Sie nach dem vorliegenden Muster auch ein
eigenes Schreiben erstellen, welches auf Ihre gegebenenfalls abweichende Situation abgestimmt ist !
Ansonsten:
Einfach nur ausfüllen, eventuell durch individuelle Gründe ergänzen und abschicken.
Für weitere Familienmitglieder
bitte gesonderte Einwendungen abgeben, indem Sie die Vorgabe entsprechend oft ausdrucken oder bei uns abholen.
Bitte unbedingt beachten:
Letzter Abgabetermin bei der Bezirksregierung ist der
11.02.2005
Sie können Ihr Schreiben entweder direkt an die Bezirksregierung senden :
Bezirksregierung Düsseldorf
Abt. Luftverkehr
Fischer-Str. 2
40477 Düsseldorf
(für eine Kopie an uns wären wir Ihnen dankbar)
oder
bis zum 09.02.2005 einwerfen beim :
Arbeitskreis "Leben in Lohausen" (Elwakil)
Im Lohauser Feld 49,
40474 Düsseldorf
Wir werden Ihre Einsprüche sammeln und gemeinsam mit Vertretern der Initiativen aus den Umland-
gemeinden am 11.02.05 bei
der Bezirksregierung abgeben.
Zum Schluss noch ein Hinweis und eine Bitte !
Es wird weiterhin erforderlich sein, für die Rechte der Lohauser Bürger und ihrer Nachbarn auf dem Klageweg
einzutreten.
Damit absehbar ist, was an finanziellen Mitteln zur Durchführung der nötigen Klagen verfügbar sein wird,
bitten wir Sie, Frau Elwakil oder Herrn Küsel (Im Lohauser Feld 44 , 40474 Düsseldorf), eine formlose schriftliche Mitteilung mit den
folgenden Angaben zukommen zu lassen:
Name:
Anschrift:
Wie viel wären Sie bereit zu spenden?
Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt !
Einwendungsformular - Vorderseite
Einwendungsformular - Rückseite
Ihr Arbeitskreis
"Leben in Lohausen"
200105 / BE / JG /