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Düsseldorf
05. Dezember 2004             
Planfeststellungsbeschluss

für die Parallelstart- und -landebahn 06 L / 24 R auf dem Flughafen Düsseldorf vom 16. Dezember 1983

Immer mehr Menschen im dichtbevölkerten Umland des Düsseldorfer Flughafens sind von den Belastungen durch einen stetig anwachsenden Flugverkehr betroffen.
Darunter sind mittlerweile auch viele, die ihre Lebensplanung in Verbindung mit dem Erwerb von Immobilien in einem Gebiet verwirklicht haben, in dem sie sich ursprünglich vor derartigen Belastungen absolut sicher fühlten.
Andere sind vor Jahren aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Flughafens weggezogen und werden jetzt erneut mit den negativen Auswirkungen des Flugbetriebes konfrontiert.

Darüber hinaus sind aber auch eine Vielzahl von Menschen betroffen, die in Mietwohnungen leben müssen, und die aus leicht verständlichen Gründen ebenfalls nicht "mal so eben" ihren Lebensraum wechseln können, da dieser in der Regel nicht nur eng verknüpft ist mit Beruf und Arbeitsstelle, sondern auch mit familiären, freundschaftlichen und anderen sozialen Bindungen.

Ungeachtet dieser Tatsache verfolgen die Betreiber des Düsseldorfer Flughafens mit Unterstützung maßgeblicher politischer Kreise eine expansive Flugverkehrsplanung über diesem Ballungsgebiet, die ausschließlich auf wirtschaftliche Gewinnmaximierung ausgerichtet ist.
Hierbei bedienen sie sich einer rechtfertigenden Argumentation, die für die Belange der betroffene Bevölkerung keinerlei Spielraum mehr läßt und mit gesundem Menschenverstand in dieser geradezu abartigen Logik schon lange nicht mehr nachvollziehbar ist.

Erfahrungsgemäß ist es recht mühevoll dieser oft bruchstückhaften und damit aus dem Gesamtzusammenhang gerissenen Argumentation auf sachlicher Basis zu begegnen ohne genauen Einblick in die der betreffenden Rechtslage zugrundeliegenden Regelwerke nehmen zu können.
Letzteres scheitert oft daran, daß diese Schriftstücke und Dokumente für den Normalbürger aus verschiedenerlei Gründen nicht oder nur schwer zugänglich sind.
Oft existieren nur wenige Exemplare, deren Quelle dann erst mühsam ermittelt werden muß.

Am Beispiel der vom OVG Münster für nicht rechtens erklärten einseitigen Kündigung des Angerlandvergleichs durch die Flughafenbetreiber im Jahre 1998 und auch anhand der zahlreichen in der Vergangenheit von der Flughafenseite her verursachten Prozesse läßt sich absehen, mit welcher Art von Argumenten auch in Zukunft von dieser Seite her gerechnet werden muß.

Da der Angerlandvergleich mit seiner die Bevölkerung schützenden Funktion als fester Bestandteil in den Planfeststellungsbeschluß von 1983 eingearbeitet wurde, und dieser Beschluß eine rechtskräftige und damit rechtsverbindliche Genehmigungsgrundlage darstellt, ist es umso wichtiger die Möglichkeiten einer umfassenden Betrachtung im Gesamtzusammenhang fortlaufend zu ergänzen und zu erweitern um einer pauschalierenden, verwässernden und damit verzerrenden Argumentation immer besser entgegentreten zu können.

Die jetzt vorliegende, in Textformat umgearbeitete Fassung dieses 277 Text-Seiten starken Planfeststellungsbeschlusses mit der Möglichkeit einer Stichwortsuche, ist ein wichtiger Baustein der helfen soll, diese Informationslücke ein Stück weit zu schließen.

Der am 13. Oktober 2004 vom Düsseldorfer Flughafen beim Landesverkehrsminister gestellte Antrag auf Änderung der Betriebsregelung beinhaltet eine Erhöhung der Stundeneckwerte auf 45 Bewegungen.
Das entspricht einer plötzlichen Steigerung von bis zu 200 % , die schwerpunktmäßig gerade in den Tagesrandzeiten wirksam werden soll, welche bisher durch entsprechende Eckwerte besonders geschützt waren und deren Schutz auch für die Zukunft unverzichtbar ist !
Im Hinblick auf die damit verbundene fortschreitende Beschädigung des Angerlandvergleichs ist es umso wichtiger, sich mit dem genauen Inhalt dieses Planfeststellungsbeschlusses zu beschäftigen und diesen möglichst vielen betroffenen Menschen zugänglich zu machen !

Die vollständige Fassung auf CD, die zusätzlich den Original-Scan beinhaltet, kann bei Bedarf über unsere untenstehende E-mail Adresse gegen Erstattung der Selbstkosten angefordert werden.


Ihr Arbeitskreis


          "Leben in Lohausen"
211104 / JG /




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