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Düsseldorf
06. September 2004             

Erhöhung der Stundeneckwerte geplant !
Zeigen Sie die rote Karte !!!


Düsseldorfer Flughafen plant Antrag auf Erhöhung der Stundeneckwerte

Aus der Presse vom 18.06.04 wissen wir, dass die Düsseldorfer Flughafengeschäftsführung noch im Oktober dieses Jahres einen Antrag auf Erhöhung der Stundenkapazität beim Verkehrsminister einreichen wird.
Rainer Schwarz, seit 2002 Geschäftsführer des Düsseldorfer Flughafens, will diesen zum modernsten Airport Deutschlands machen, und es lässt ihn scheinbar nicht ruhen, dass Düsseldorf "nur" auf Rang 3 hinter Frankfurt und München liegt.

Um der von den Flughafenbetreibern künstlich erzeugten Slot-Nachfrage vornehmlich im Bereich der Billigflieger nachkommen zu können, sollen in Zukunft 45 stündliche Flüge von 6.00 - 23.00 Uhr zugelassen werden (statt wie bisher 38 Flüge von 6 bis 21 Uhr).
Verkehrsminister Axel Horstmann forderte sogar schon dazu auf, beide Start- und Landebahnen in vollem Umfang zu nutzen.
Dadurch würden gar 55 Flüge pro Stunde möglich!!
Insofern dürfte der positive Genehmigungsbescheid für 45 Flugbewegungen/Stunde für den Flughafendirektor bereits im Vorfeld garantiert sein, auch ohne die Ergebnisse einer lediglich pro forma nachgeschobenen Prüfung durch den Minister abwarten zu müssen.


Anliegen der betroffenen Menschen finden keine Beachtung!

Schon Ministerpräsident Peer Steinbrück hatte den Flughafen aufgefordert, endlich einen Antrag auf mehr Flugbewegungen zu stellen, und der Rat der Stadt Düsseldorf stimmte bereits am 24. Juli 2003 einem entsprechenden Antrag zu, den Oberbürgermeister Joachim Erwin kurioserweise als " fairen Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen der Anwohner und der Notwendigkeit einer angeblich moderaten Weiterentwicklung des Flughafens in Düsseldorf " bezeichnet, ohne jedoch die berechtigten Anliegen der Anwohner im Einzelnen näher zu erläutern.
Kein Wunder, denn diese Anliegen werden grundsätzlich nie ernsthaft hinterfragt!


Vergleiche mit München und Frankfurt erübrigen sich !

Der stete unsinnige Vergleich mit den Flughäfen Frankfurt und München lässt wesentliche Fakten gänzlich außer acht, welche die Entwicklung des Düsseldorfer Flughafens zu Deutschlands Nr. 1 grundsätzlich erst gar nicht zulassen:

a) die geringe Umweltkapazität, bedingt durch die Lage des Flughafens mitten im dicht besiedelten Umland und direkt in den Vororten Düsseldorfs

b) der Angerlandvergleich in Verbindung mit dem Planfeststellungs- beschluss, welche in den 60-iger und 70-iger Jahren von den Stadtvätern, Gerichten und dem Verkehrsministerium als weise und vorausschauende Vorsorgemaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vereinbart wurden und welche zu Recht als "echter Kompromiss" bezeichnet werden dürfen !

Gemäss dem vom Flughafen seinerzeit zwar einseitig gekündigten, jedoch inzwischen gerichtlich bestätigten Angerland-Vergleich, dürfen nicht mehr Flugbewegungen stattfinden, als auf der Hauptbahn allein abgewickelt werden können!

Schon die bisher angenommene Kapazität von 38 Flügen/Stunde ist demnach eindeutig nicht gerechtfertigt, denn bereits in den nunmehr sechs Jahren Mitbenutzungsbetrieb wurde der Verkehr vertragswidrig zu 35% auf der Ersatzbahn abgewickelt, weil sonst angeblich unzumutbare Verspätungen aufgetreten wären.

Alleine ein 6-monatiger, ausschliesslich auf der Hauptbahn durchzuführender Probebetrieb, der auf jegliche Mitnutzung der parallelen Ersatzbahn verzichtet, würde beweisen, dass bereits die Abwicklung von 38 Flügen/Stunde auf einer einzigen Bahn nicht möglich ist!
Damit erübrigt sich jede weitergehende Spekulation bezüglich einer Abfertigung von 45, geschweige denn gar 55 Flügen/Stunde !


Bürger fühlen sich betrogen !

Viele Bürger bedauern heute zutiefst, dass sie ihre 30.000 Einsprüche gegen den Bau der Parallelbahn zurückgenommen haben auf Grund der als verbindlich angenommenen Zusicherung, die Parallelbahn sei nur als Ersatzbahn bei Unfällen, Ausbesserungsarbeiten auf der Hauptbahn oder zu hohem Verkehrsaufkommen in Spitzenzeiten gedacht.
Dass diese Spitzenzeiten heute allerdings als Flugaufkommen von 6 - 22 Uhr definiert werden, damit hatten die Bürger nicht gerechnet!

Im Planfeststellungsbeschluss vom 16.12.1983 zum Bau der Parallelbahn waren die "lärmrelevanten" Bewegungen auf 71.000 in den sechs verkehrsreichsten Monaten begrenzt worden.
Die Begründung dieser Beschränkung auf den Seiten 122 bis 126 des Planfeststellungsbeschlusses trifft unverändert auch heute noch zu.

Ohne jedoch das bevorstehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den beklagten 115.920 Flugbewegungen pro Halbjahr, die der im Jahre 2000 erlassenen Betriebsgenehmigung zugrunde liegen, abzuwarten, will der Flughafen jetzt über 140.000 lärmrelevante Bewegungen pro Halbjahr bzw. 280.000 Flüge/Jahr genehmigt bekommen.
Diese Anzahl ergibt sich aus der geplante Erhöhung der Stundeneckwerte auf 45 Flüge/Stunde.

Weder die direkten Anwohner noch die Umlandgemeinden sind in irgendeiner Weise für die Fehlplanungen der Flughafen-Geschäftsführung verantwortlich, die unsinnigerweise weit über den tatsächlichen Bedarf hinaus ausbauen ließ und nun mit aller Gewalt den Flugverkehr den Möglichkeiten der gebäudemäßigen Abfertigungskapazität anpassen will.
Durch die ständige Erhöhung der Bewegungszahlen gehören immer größere Gebiete zum Lärmbereich des Flughafens.

Immer mehr Menschen fühlen sich durch Lärm und Abgase in ihrer Gesundheit gefährdet.
Sie verstehen nicht, dass die Ausweitung des Ferienverkehrs zu Niedrigstpreisen Vorrang haben soll gegenüber dem Gesundheitsschutz der betroffenen Bevölkerung, zumal die Billigfluglinien keine Unterstützung des Wirtschaftsflughafen Düsseldorf bedeuten.
Die Zahl der notwendigen Flüge zur Versorgung der heimischen Wirtschaft hat sich seit Jahren auf einem konstanten Niveau eingespielt.
Deshalb hat sich der Flughafen im letzten Jahr intensiv um Billigflieger bemüht, um ca 20% der ungenutzten Slots zu Dumpingpreisen an diese verscherbeln zu können.


Kein wesentlicher Spielraum für Modifizierung des Angerlandvergleichs !

Im Angerland-Vergleich aus dem Jahre 1965 wurde ebenfalls festgelegt, dass die Hauptstart- und Landebahn nicht verlängert werden darf !
Alleine der Hinweis des OVG auf die Möglichkeit, den Angerlandvergleich im beiderseitigen Einverständnis modifizieren zu können, hat keinerlei zwingenden Charakter!
Denn grundsätzlich ist es nicht Aufgabe des Gerichts in die vertragliche Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner dirigistisch einzugreifen.
Vielmehr hatte das Gericht lediglich festzustellen, ob die Vertragsgrundlage noch vorhanden und gemäss der heutigen Gesetzeslage gültig ist.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Gültigkeit dieses Vertrages grundsätzlich und ohne Einschränkung bestätigt!
Deshalb verbieten sich sinnvollerweise jegliche Änderungen, welche zum Wegfall der Vertragsgrundlage, sprich der schützenden Funktion des Angerlandvergleichs führen könnten, denn das käme einer ungewollten Auflösung des Vertrages gleich.

Insofern kann sich eineAnpassungsmöglichkeit lediglich auf Änderungen beziehen, die den Vertrag nicht einseitig zum Nachteil der betroffenen Bevölkerung belasten und setzt somit immer einen adäquaten Interessenausgleich voraus.
Aufgrund der Tatsache, daß heute bereits 50% mehr Bewegungen als im Planfeststellungsbeschluss vereinbart geflogen werden und die Belastungen überproportional gestiegen sind, ist dieser unverzichtbare Interessenausgleich längst auf der Strecke geblieben und kann auch durch den mittlerweile an seine Grenzen gestoßenen passiven Schallschutz nicht mehr befriedigt werden.

Dieses Defizit darf keinesfalls durch weitere Zugeständnisse nachträglich sanktioniert werden !


Ständige Vertragssabotage durch die Flughafenlobby muß beendet werden!

Am 11. Mai 2004 erklärte der 1.Vorsitzende des Flughafenaufsichtsrats OB Erwin, die Verlängerung der Hauptbahn sei vom Tisch, da aufgrund verbesserter Technik bei den Flugzeugen die heutige Bahnlänge für Fernstrecken wie Peking, Shanghai, New York etc. ausreichend sei.

Nur zwei Monate später erfährt der erstaunte Leser, dass ein Moderator gesucht wird zur Leitung einer Gesprächsrunde zwischen den Städten Neuss, Ratingen, Meerbusch, Düsseldorf, Bürgerinitiativen und Ratsfraktionen, um eine Veränderung des Angerland-Vergleichs zu bewirken.
Doch zu wessen Gunsten diese Veränderungen moderiert werden sollen ist bereits jetzt unschwer zu erraten.
Der Spielraum bezüglich weiterer Belastungen für die allseits betroffene Bevölkerung ist jedenfalls gleich Null.
Insofern ist eher ein starker und beherzter Verhandlungsführer vonnöten, welcher der dreisten Vertragssabotage durch die Flughafenlobby endlich ein Ende setzt !


Ihr Arbeitskreis

          "Leben in Lohausen"
020904 / BE / JG /





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