Resolution

...im

FLUGHAFEN-FORUM

Zur Startseite
Disclaimer
Düsseldorf

Treffen in der Düsseldorfer Jonakirche am 20.11.2003


Am 20.11.2003 fand in der Jonakirche im Ortsteil Düsseldorf-Lohausen ein turnusmäßiges Treffen von Vertretern zahlreicher Initiativen und Gemeinden aus dem Umland des Düsseldorfer Flughafens statt.

Schwerpunkte dieser Veranstaltung waren der Erfahrungsaustausch sowie die Erörterung der gravierenden Probleme im Zusammenhang mit den immer weiter zunehmenden Abgas- und Lärmbelastungen durch die fortschreitende Ausweitung des Flugverkehrs rund um den Düsseldorfer Flughafen.

Diskutiert wurde u.a. die rechtliche Situation, insbesondere die äußerst wichtige Schutzfunktion des erst kürzlich durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigten Angerlandvergleichs.

Demnach ist eine Überschreitung der reinen Einbahnkapazität nicht zulässig!

Von fachkundiger Seite wurde vorgetragen, dass die Grenzen des durch diesen Vertrag zulässigen Bewegungs-spielraums bereits deutlich überschritten sind, da eine Abwicklung der auf der derzeitigen Genehmigungslage basierenden halbjährlichen 120.650 Flugbewegungen ohne die intensive Mitbenutzung der parallelen Ersatzbahn tatsächlich nicht möglich wäre, schon garnicht die für die Zukunft angestrebte Zahl von 170.000 Bewegungen.

Alleine die Nutzung in den unzureichend präzise definierten sogenannten Spitzenzeiten hat dazu geführt, dass heute bereits über einen Zeitraum von 16 Stunden am Tag, 70 Prozent der Landungen auf dieser Ersatzbahn erfolgen.



Einhellig wurde auch die Meinung vertreten, dass die von der Flughafenlobby betriebene Argumentation in Form von relativ nichtssagenden Schlagworten wie Jobmaschine, Wirtschaftskraft etc. bisher keinerlei rechtfertigenden Beweis für die Notwendigkeit einer derartigen Ausweitung des Flugverkehrs erbringen konnte und dass es deshalb umso wichtiger sei, dieser verzerrenden Propaganda mit sachlich fundierten Aussagen noch deutlicher als bisher aufklärend entgegenzutreten.

Deutlich hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die ständige Propaganda in Zeitungen, durch die IHK, den Flughafen selbst und nicht zuletzt durch Hildegard Müller (MdB,CDU, mit Wahlkreis Düsseldorf), die sich für eine massive Ausweitung des Flugverkehrs einsetzen, letztere mit ständigem Bezug auf ein entsprechendes RWI-Gutachten.

Wichtig sei es, dass immer mehr Städte auf Ratsebene Resolutionen gegen die Flughafenausweitung fassten und viel mehr Klagen anstrengten.

Ebenso müssten die politischen Vertreter in Rat und Land persönlich auf die damit verbundenen Probleme angesprochen werden.

Die 28 Teilnehmer der Veranstaltung einigten sich auf die Ausarbeitung einer gemeinsamen Resolution, die wir unten im genauen Wortlaut wiedergeben.


Ihr Arbeitskreis

"Leben in Lohausen"




Resolution vom 17.12.2003

R e s o l u t i o n


1.             des Heimat- und Bürgervereins Lohausen-Stockum in Düsseldorf

2.             des Arbeitskreises Leben in Lohausen

3.             der Aktionsgemeinschaft NRW „Kampf dem Fluglärm“ e.V.

4.             der IG Waldgemeinde Bürgerinitiative Umweltschutz Ratingen e. V.

5.             der Grefrather Bürger gegen Fluglärm e.V.,

 für Mitglieder aus Neuss, Neuss-West, Neuss-Süd und Dormagen.

6.             der Initiative „Neusser Bürger gegen Fluglärm“

7.             der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Meerbusch e.V.

8.             der Bürgerinitiative Rheinhausen „Umweltschutz“

9.             des Netzwerks Mülheimer Bürger gegen Fluglärm

10.         der Bürgerinitiative gegen Fluglärm Kaarst e.V.

11.         des Bürgervereins Tiefenbroich e.V.

12.         des Bürgervereins Forstwald e.V. Krefeld

13.         des Bürgervereins Lindental-Gatherhof e.V. Krefeld

14.         des Bürgervereins Tackheide 1977 e.V. Krefeld

15.         des Bürgervereins Fischeln e.V. Krefeld

16.         des Bürgervereins Krefeld-Holterhöfe

17.         des Bürgervereins Osterath gegen Fluglärm e.V.

18.         der Stadt Meerbusch

 

Die aufgeführten Organisationen und die Stadt Meerbusch erheben Protest

gegen die bestehenden Belastungen und die Bestrebungen zur Ausweitung des Flugverkehrs auf dem Düsseldorfer Flughafen, insbesondere gegen

 

a)                 die geplante Erhöhung der Stundeneckwerte

b)                die geplante Ausschöpfung der 2-Bahn-Kapazität

c)                 die geplante Verlängerung der Haupt-Start- und Landebahn

 

 

B e g r ü n d u n g:

 

1.           Im sogenannten Angerlandvergleich vom 13.05.1965 zwischen den Trägern der Flughafen GmbH und den Angerlandgemeinden wurde der Endausbau des Flughafens Düsseldorf einschließlich der Bedingungen für den Bau der parallelen Ersatzbahn festgelegt. Im Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Parallelbahn vom 16.12.1983 wurde festgeschrieben, dass die Anzahl der Flugbewegungen auf den beiden Start- und Landebahnen die mögliche Endkapazität der vorhandenen Start- und Landebahn nicht überschreiten dürfe. Deshalb wurde die Zahl der lärmrelevanten Flugbewegungen (über 5,7 t zulässige Startmasse) in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres auf 71.000 beschränkt. Während 10 Stunden der Tageszeit dürfen demnach nur 30 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden. Für weitere sechs Stunden ist ein Eckwert von 34 Flugbewegungen festgelegt. Sowohl die Begrenzung der Zahl der lärmrelevanten Flugbewegungen als auch die Koordinierungseckwerte haben lärmbegrenzende Funktion.

 

2.          Nachfolgende Betriebsgenehmigungen – die letzte datiert vom 21.09.2000 mit Ergänzung vom 05.06.2003 – erlauben

        in der Zeit von 06:00 – 21:00 Uhr 36 Flugbewegungen,

        in der Zeit von 21:00 – 22:00 Uhr 35 Flugbewegungen und

        in der Zeit von 22:00 – 23:00 Uhr 25 Flugbewegungen während der         Sommerflugplanperiode oder 15 Flugbewegungen während
        der Winterflugplanperiode.

       

        Dies führt in den sechs verkehrsreichsten Monaten dazu, dass max.
        115.920 lärmrelevante Flüge koordiniert werden können.

         

        Tatsächlich finden rd. 104.000 lärmrelevante Bewegungen statt.

 

3.          Die unter 2. genannten Betriebsgenehmigungen stehen im Widerspruch zu den Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss von 1983 und zum Inhalt des Angerlandvergleiches von 1965. Ihre Rechtsbeständigkeit wird gerichtlich bestritten.

 

4.          Das Land Nordrhein-Westfalen und die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf und Niederrhein fordern eine Aufhebung der Betriebsbeschränkungen. Dies gilt sowohl für die Stundeneckwerte als auch für die absolute Zahl der lärmrelevanten Flugbewegungen. Das Land Nordrhein-Westfalen will sogar die 2-Bahn-Kapazität ausschöpfen und eine Verlängerung der Haupt- Start- und Landebahn durchsetzen.

 

5.          Nicht nur für die unmittelbar in den An- und Abflugschneisen wohnenden Anlieger in Düsseldorf-Lohausen, Ratingen-Tiefenbroich und Meerbusch sind die Fluglärm- und Schadstoffbelastung unerträglich. Die Erhöhung der Starts und Landungen führt über die Flugrouten-Bündelungen auch zu erheblichen Lärmbelastungen der Anwohner in den Umlandgemeinden. Diese Lärmbelastungen können über Flugroutenänderungen verlagert, aber nicht verhindert werden.

 

       Der wirksamste Lärmschutz auch für die Umlandgemeinden ist die
       Verringerung der Zahl von Flugbewegungen.

       Dies wird mit einer beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängigen        Musterklage verfolgt. Sie wird von Bürgern aus
       Düsseldorf-Lohausen, Ratingen-Tiefenbroich und Büderich geführt.

               Der Schutz der zahlreichen Betroffenen vor einer noch weitergehenden Lärmbelastung kann nur dadurch gewährleistet werden, dass keinesfalls die Startbahn verlängert und die Zahl der lärmrelevanten Flugbewegungen nicht noch weiter erhöht wird, weder durch Erhöhung der Stundeneckwerte, erst recht nicht durch Ausschöpfung der 2-Bahn-Kapazität.

               Die Solidarität der Umlandgemeinden im Kampf gegen die Ausweitung des Flugverkehrs hilft nicht nur den Anwohnern in den An- und Abflugschneisen, sie hilft auch den Bürgern, die von den Flugrouten und Flugroutenänderungen betroffen werden.

               Jede zusätzliche Flugbewegung mehr führt auch dort zu einer zusätzlichen Lärmbelastung.

               Dieses zu verhindern ist das gemeinsame Ziel der beteiligten Organisationen und Umlandgemeinden.

 

Zur Startseite
Flughafen-Forum Düsseldorf
Impressum

E-Mail: webmaster@flughafen-forum.de