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FLUGHAFEN-FORUM

Düsseldorf

NRW-Verkehrsminister Horstmann macht Front gegen den Angerlandvergleich

6.November 2003

Eingeladen hatte die Friedrich Ebert Stiftung zum „Düsseldorfer Dialog“

Deutlicher hätte Landesverkehrsminister Axel Horstmann seine bereits bekannte Position zur angestrebten Ausweitung des Flugverkehrs nicht noch einmal bekräftigen können.

Trotzig verkündete er:

„Wir brauchen keinen 38 Jahre alten Vertrag wie den Angerlandvergleich.
Das Planfeststellungsrecht ist in Deutschland so ausgefeilt, dass man sich auf einen fairen Interessenausgleich verlassen kann.“

Doch gerade die Existenz dieses Vertragswerkes ist überzeugender Beweis dafür, dass der Minister hier gründlich irrt.

So kann es mit der von ihm zitierten Fairness bereits damals nicht sehr weit her gewesen sein, wenn man bedenkt, dass der Angerlandvergleich das Resultat aus diversen Prozessen darstellte, die sicherlich nicht aus hobbymäßigem Interesse der betroffenen Anwohner heraus geführt wurden.

Bis heute hat sich an dieser Situation rein garnichts geändert.

So ist es eine unverkennbare Tatsache, dass die Flughafenfunktionäre stets aus einer vermeintlichen Position wirtschaftlicher Überlegenheit heraus die Spielregeln nach eigenem Ermessen bestimmt und die derart überrollten Anwohner in zahlreiche Prozesse hineingezwungen haben.

Die tatkräftige und hilfreiche Unterstützung des jeweils amtierenden Ministers, nicht zuletzt in seiner Eigenschaft als Genehmigungsinstanz, hat dieser Art von egoistischer Problembewältigung stets erheblichen Vorschub geleistet.

Als eindrucksvolles Beispiel hierfür ist die unter der Bezeichnung „Lärmkontingentierung“ bekannt gewordene ministerielle Betriebsgenehmigung aus dem Jahre 1997 anzuführen, in deren Zusammenhang der damalige Landesverkehrsminister Wolfgang Clement der protestierenden Bevölkerung den Rat erteilte, wem das nicht passe, der könne ja klagen!



Ergebnis dieser Klagen:
Die Genehmigung wurde vom OVG Münster aufgrund gravierender Mängel gerade hinsichtlich einer gesetzlich geforderten Interessenabwägung für nicht rechtens befunden.

Der Angerlandvergleich ist somit keineswegs überflüssig geworden, sondern hat mit zunehmendem Alter immer größere Bedeutung erlangt, weil er sich auf eine heute exakt zutreffende Belastungssituation bezieht.

Ausgefeilte Taktiken und rücksichtsloses Vorgehen haben dazu geführt, dass die Grenzen die dieser Vertrag setzt, durch die Flughafenbetreiber sogar schon weit überschritten wurden.

Dem rein wirtschaftlichen Interesse der Betreiber steht das legitime Interesse der Bevölkerung am Schutz ihrer Gesundheit, ihres Eigentums und ihrer Lebensqualität gegenüber.

Doch wie, so muß man verwundert fragen, will Minister Horstmann zu einem gültigen Abwägungsergebnis kommen, wenn er die Belastungen für die Bevölkerung einfach nicht zur Kenntnis nimmt und diese darüber hinaus sogar noch weiter in die Höhe treibt ?

Die angestrebte drastische
Ausweitung der Flugbewegungszahlen um 100.000
( von derzeit ca. 240.000 / Jahr auf ca. 340.000 / Jahr ) , in Verbindung mit einer Konzentration der stündlichen Flugbewegungen von 38 auf 45 (Stundeneckwerte), wirkt einer ordnungsgemäßen Interessenabwägung bereits vom Ansatz her verhindernd entgegen.

Von der Akzeptanz unserer staatlichen Rechtsordnung, geschweige denn von Fairness, sind die Absichten des Ministers jedenfalls meilenweit entfernt.

Der Widerstand in der Bevölkerung gegen derart ignorantes und uneinsichtiges Handeln wächst zusehends!

Ihr Arbeitskreis

"Leben in Lohausen"

Flughafen-Forum Düsseldorf

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